Müssen Sie aus besonderen Gründen bereits vor Reiseantritt von Ihrer Sprachreise zurücktreten, so übernimmt
eine Reiserücktrittsversicherung alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen. (z.B. Stornogebühren)
Die Rücktrittsgründe sind im Versicherungsvertrag genau definiert. Sie umfassen i.d.R. Fälle wie Krankheit,
Unfall und Tod des Versicherungsnehmers oder eines nahen Angehörigen. Auch Gründe wie Schwangerschaft oder
Arbeitslosigkeit können vertraglich vereinbart werden.
Die Kosten eines Reiserücktritts auf Grund einer bestehenden Erkrankung sind durch eine
Reiserücktrittsversicherung üblicherweise nicht abgedeckt.
Vor Reiseantritt sollten Sie sich ernsthaft Gedanken über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
machen.
Insbesondere für Reisegruppen (z.B. Familien) ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
interessant, da bei mehren Reisenden das Risiko eines notwendigen Rücktritts deutlich erhöht ist.
Viele Versicherte verlassen sich bei Sprachreisen ins Ausland auf den Schutz Ihrer
gesetzlichen Krankenkasse.
Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen Kosten für Behandlung und Medikamente aber nur
a) bei Reisen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. (Europäische
Krankenversicherungskarte)
b) wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Bei Reisen in alle anderen Länder ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung
notwendig.
Trotzdem ist auch in den beiden o.g. Fällen Vorsicht geboten, denn nicht immer werden alle
Kosten übernommen. Insbesondere die Kosten eines Krankenrücktransportes aus dem Ausland nach Deutschland
werden von den gesetzlichen Versicherungen nicht abgedeckt.
Vor Antritt einer Auslandsreise sollten sich Reisende also ernsthaft Gedanken über den
Abschluss einer Auslandskrankenversicherung machen.
Im Falle einer akuten Erkrankung übernimmt diese dann i.d.R. die Kosten für Behandlung,
Medikamente, Krankenhausaufenthalt, notwenige Operationen und Krankenrücktransport.
Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht die Inanspruchnahme von
Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen in allen Staaten der Europäischen Union
sowie in Lichtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz.
Zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes, müssen Reisende in die o.g. Staaten über eine
Europäische Krankenversicherungskarte (EHCI) verfügen.
Die Karte erhalten gesetzlich Versicherte kostenlos von Ihrer Krankenkasse.
Sie kann bei vielen Krankenkassen auch online bei Eingabe der Mitgliedsnummer und weiterer
personenbezogener Daten angefordert werden.
Umfang des Versicherungsanspruchs
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen nach den jeweiligen
nationalen Vorgaben des Reiselandes.
Sie sollten trotzdem stets den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung
ernsthaft in Betracht ziehen, da
a) Probleme bei der Akzeptanz der Europäischen Krankenversicherungskarte nicht auszuschließen sind.
Ein mögliches Problem kann in diesem Zusammenhang z.B. darin bestehen, dass die Krankenkasse auf Grund
überhöhter Gebührensätze nicht alle angefallenen Kosten übernimmt.
b) die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten eines Krankenrücktransportes aus
dem Ausland nach Deutschland nicht übernehmen.
Weiterführende Informationen über den Umfang des Versicherungsschutzes im Ausland finden sie auf
den Seiten der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung –
Ausland)