Info
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Mexiko - Infos zum Land und Visa für Sprachreisen
Basisdaten Mexiko
Ländername | Vereinigte Mexikanische Staaten | |
Hauptstadt | Mexiko-Stadt | |
Landessprache | Spanisch | |
Währung | Mexikanische Peso (ca. 170 Pesos sind 10 Euro) | |
Religionen | römisch-katholisch (88%), Protestanten (5,2%), Mormonen (2,5%), konfessionslos (2,5%) | |
Bevölkerung | 31,968,361 | |
Fläche | 113,724,226 qkm | |
BIP pro Kopf | ca.5500 Euro (2010) |
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Vereinte NationenOAS (Organisation der Amerikanischen Staaten)
OECD
IDB (Inter American Development Bank)
NAFTA (Freihandelsabkommen mit Kanada und USA)
Quelle: Auswärtiges Amt
Klima in Mexiko
Einreise- und Visabestimmungen
Staatsangehörige aus dem Schengenraum benötigen für die Einreise nach Mexiko kein VisumTouristen benötigen eine Touristenkarte (FMT), die bei der Einreise ausgehändigt wird
Der Aufenthalt ist bis zu 3 Monate möglich
Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden
Reisedokumente (deutsche Staatsangehörige)
Jeder Deutsche, der einen- gültigen Reisepass der noch mindestens 6 Monate gültig ist
- vorläufigen Reisepass
besitzt, kann nach Mexiko einreisen.
Adressen
Weiterführende Informationen zu Visa und Aufenthaltsbestimmungen finden sie auf den Seiten der Botschaft von Mexiko oder konsularischen Vertretung ihres Landes:Mexikanische Botschaft (Berlin)
Klingelhöfer Str. 3
10185 – Berlin
Tel.: +49-30-2693230
Fax.: +49-30–269323700
E-Mail: mail@mexale.de
Homegage: /www.portal.sre.gob.mx/
Mexikanische Botschaft(Bern)
Weltpoststraße 20
3015 Bern
Tel.: +41-31-3574747
Fax: +41-31-3574749
E-Mail: embamex1@swissonline.ch
Homepage: www.sre.gob.mx/
Mexikanische Botschaft (Wien)
Operngasse 21
1040 Wien
Tel.: +43-1-310738386
Fax: +43-1-3107387
E-Mail: embamex@embamex.or.at
Sonstige Informationen
*Schengen-Länder: Das Schengen-Abkommen regelt die Freizügigkeit innerhalb aller Staaten der EU sowie Islands, Norwegens und der Schweiz.
Vollanwender des Schengen-Besitzstandes:
Anwender des Schengen-Besitzstandes, aber kein Wegfall der Grenzkontrollen:
Irland, Großbritannien
Trotz Vollmitgliedschaft in der EU nur teilweise Anwendung des Schengen-Besitzstandes:
Rumänien, Bulgarien
Hast Du noch Fragen?
069 907 2015 - 20
Mo. - Fr. 09.00 - 19.00 Uhr