Info
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Frankreich - Infos zum Land und Visa für Sprachreisen
Basisdaten Frankreich
Ländername | Französische Republik | |
Hauptstadt | Paris | |
Landessprache | Französisch | |
Währung | Euro | |
Religionen | 64.3% römisch-katholisch, 4.3% Muslime, 1.9% Protestanten | |
Bevölkerung | 64,3 Mio | |
Fläche | 543.965 qkm (ohne Übersee-Departements), Frankreich ist flächenmäßig der größte Staat der EU | |
BIP pro Kopf | 30.648 Euro (2009) |
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Vereinte NationenEU
NATO
WEU
Weltbank
IWF
OECD
UNESCO
OSZE
Quelle: Auswärtiges Amt
Klima in Frankreich
http://www.geo.de/reisen/community/reisen/frankreich/klimaEinreise- und Visabestimmungen
Grundsätzlich besteht Visumspflicht für alle ausländischen Staatsangehörigen, die nach Frankreich einreisen möchten.a) Bürger aus Schengen-Ländern* (u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind von der Visumspflicht befreit.
b) Staaten, deren Bürger für einen Kurzaufenthalt* in Frankreich kein Visum benötigen.
c) Ausländische Staatsangehörige, die über ein Schengen-Visum* verfügen, dürfen unter Berücksichtigung der Gültigkeit und des Zweck des Visums für einen Kurzaufenthalt* nach Frankreich einreisen.
d) Ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung eines Staates besitzen, der Vollanwender des Schengener-Besitzstandes ist, dürfen ohne Visum für einen Kurzaufenthalt* nach Frankreich einreisen.
Reisedokumente (deutsche Staatsangehörige)
Jeder Deutsche, der einen- Gültigen, vorläufigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass
- Gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis
- Gültigen vorläufigen Personalausweis
besitzt, kann nach Frankreich einreisen.
Adressen
Weiterführende Informationen zu Visa und Aufenthaltsbestimmungen finden sie auf den Seiten der französischen Botschaft oder konsularischen Vertretung ihres Landes:Französische Botschaft (Berlin)
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel.: 030 - 590 03 90 00
E-Mail(Kontaktformular) - http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article603
http://www.botschaft-frankreich.de/
Französische Botschaft (Bern)
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern
Tel.: 031 359 21 11
Fax: 031 359 21 91
E-Mail: presse@ambafrance-ch.org
http://www.ambafrance-ch.org/spip.php?article406
Französische Botschaft (Wien)
Technikerstraße 2
A-1040 Wien
Tel.: +43 1/502 75 0
Fax: +43 1/502 75 168
E-Mail: presse@ambafrance-ch.org
www.ambafrance-at.org
Sonstige Informationen
*Kurzaufenthalt: max. 90 Tage innerhalb eines halben Jahres.*Schengen-Visum: Wird einer Person ein Visum durch einen Staat ausgestellt, der Vollanwender des Schengener-Besitzstandes ist, so darf er mit diesem Visum auch in alle anderen Staaten einreisen, die ebenfalls Vollanwender des Schengener-Besitzstandes sind.
*Schengen-Länder: Das Schengen-Abkommen regelt die Freizügigkeit innerhalb aller Staaten der EU sowie Islands, Norwegens und der Schweiz.
Vollanwender des Schengen-Besitzstandes:
Anwender des Schengen-Besitzstandes, aber kein Wegfall der Grenzkontrollen:
Irland, Großbritannien
Trotz Vollmitgliedschaft in der EU nur teilweise Anwendung des Schengen-Besitzstandes:
Rumänien, Bulgarien
Hast Du noch Fragen?
069 907 2015 - 20
Mo. - Fr. 09.00 - 19.00 Uhr