Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Vereinte Nationen, WTA, IWF, Weltbank, G-20, Mercosur, ALADI
Quelle: Auswärtiges Amt
Klima in Argentinien
http://www.geo.de/reisen/community/reisen/argentinien/klima
Einreise- und Visabestimmungen
Staatsangehörige aus dem Schengenraum können bis zu 90 Tage als Touristen visumfrei nach Argentinien einreisen
- Bürger aus Schengen-Ländern * (u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind von der Visumspflicht befreit
- Staaten, deren Bürger für einen Kurzaufenthalt * in Argentinien kein Visum benötigen:
Andorra, Australien, Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Südkorea, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Mazedonien, El Salvador, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, St. Lucia, St. Vincent, Südafrika, Trinidad und Tobago, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich
- Ausländische Staatsangehörige, die über ein Schengen-Visum* verfügen, dürfen unter Berücksichtigung der Gültigkeit und des Zweck des Visums für einen Kurzaufenthalt* nach Frankreich einreisen.
- Ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung eines Staates besitzen, der Vollanwender des Schengener-Besitzstandes ist, dürfen ohne Visum für einen Kurzaufenthalt* nach Frankreich einreisen.
Reisedokumente (deutsche Staatsangehörige)
Jeder Deutsche benötigt für die Einreise nach Argentinien:
gültigen Reisepass der noch mindestens 3 Monate gültig ist
vorläufigen Reisepass
Adressen
Weiterführende Informationen zu Visa und Aufenthaltsbestimmungen finden sie auf den Seiten der argentinischen Botschaft oder konsularischen Vertretung ihres Landes:
Visabestimmungen
http://www.embajada-argentina.de/de/nachrichten.html
Argentinische Botschaft (Berlin)
Kleiststraße 23-26
10787 – Berlin
Tel.: +49-30-2266890
Fax: +49-30-2291400
Notfallnummer: +49-1723970907
E-Mail: info@embargent.de
http://www.argentinische-botschaft.de/
Argentinische Botschaft (Bern)
Jungfraustrasse 1
3005 Bern
Tel.: +41-31-3564343
Fax: +41-31-3564340
E-Mail: esuiz@mrecic.gov.ar
http://www.embargentina-suiza.org
Argentinische Botschaft (Wien)
Goldschmiedgasse 2/1
1010 Wien
Tel.: +43-1-5338463
Fax: +43-1-5338797
E-Mail: embargviena@embargviena.at
Sonstige Informationen
*Schengen-Länder: Das Schengen-Abkommen regelt die Freizügigkeit innerhalb aller Staaten der EU sowie Islands, Norwegens und der Schweiz.
Vollanwender des Schengen-Besitzstandes:
Anwender des Schengen-Besitzstandes, aber kein Wegfall der Grenzkontrollen:
Irland, Großbritannien
Trotz Vollmitgliedschaft in der EU nur teilweise Anwendung des Schengen-Besitzstandes:
Rumänien, Bulgarien
Lingoschools übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Information. Wir empfehlen daher grundsätzlich sich, selbst bei der argentinischen Botschaft oder konsularischen Vertretung ihres Landes über die aktuellen Einreise- und Visabestimmungen zu erkundigen.
Hast Du noch Fragen?
069 907 2015 - 20
Mo. - Fr. 09.00 - 19.00 Uhr