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Bildungsurlaub: Information

In allen deutschen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Baden-Würtemberg, Sachen und Thüringen haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung).
Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht neben dem „regulären“ Urlaubsanspruch.
Bildungsurlaub dient der allgemeinen, beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Der Arbeitnehmer wird für die Dauer der Bildungsfreistellung von seinem Arbeitgeber bezahlt beurlaubt, muss die Kosten der Fortbildung aber selbst tragen.
Auf Grund der Bildungshoheit der Länder existieren in jedem Bundesland eigene Landesgesetzte, welche die Einzelheiten des Bildungsurlaubs regeln.
Für Arbeitnehmer ist jeweils das Gesetz des Landes relevant, in dem sich ihr Arbeitsplatz befindet.
Ein Freistellungsanspruch besteht nur für die Bildungsmaßnahmen, die vom jeweiligen Bundesland anerkannt sind.
Arbeitgeber haben allerdings ein gewisses Mitspracherecht bei der Wahl der Bildungsmaßnahme, denn auch sie sollen zumindest einen „Mindestnutzen“ aus dem Bildungsurlaub ziehen.
Der „Mindestnutzen“ der Arbeitgeber wird nicht allein durch die tägliche Anwendbarkeit des Gelernten determiniert.
Ein Gesuch nach Bildungsfreistellung kann also nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Inhalte der Fortbildung nicht die Produktivität des Arbeitnehmers im beruflichen Alltag steigere.

Ablauf:
1. Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihren Arbeitgeber über ihr Vorhaben, eine Sprachreise im Rahmen des Bildungsurlaubs zu buchen. (i.d.R. 6 Wochen vor Kursbeginn)
2. Nach der Buchung wird üblicherweise eine Anmeldebestätigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
3. Am Ende des Kurses erhält der Reisende ein Teilnahmezertifikat, das ihm die ordnungsgemäße Teilnahme am Sprachkurs bescheinigt.


Achtung: Bitte geben Sie im Buchungsformular im Kommentarfeld auf Buchungsseite 2 immer an, wenn Sie einen Sprachkurs im Rahmen des Bildungsurlaubs antreten möchten.

Baden-Würtemberg

Anspruchsgruppe: Kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz
Dauer der Bildungsfreistellung:
Informierung des Arbeitgebers:
Anspruch nach:
Zweck der Bildungsfreistellung:

Bayern

Anspruchsgruppe: Kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz
Dauer der Bildungsfreistellung:
Informierung des Arbeitgebers:
Anspruch nach:
Zweck der Bildungsfreistellung:

Berlin

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 10 Tage pro Jahr
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Zweck der Bildungsfreistellung: Berufliche oder politische Weiterbildung

Brandenburg

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Zweck der Bildungsfreistellung: Allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung

Bremen

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Zweck der Bildungsfreistellung: Allgemeine, berufliche oder politische Weiterbildung

Hamburg

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: k.A.
Zweck der Bildungsfreistellung: Berufliche oder politische Weiterbildung

Hessen

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr. Der Anspruch von zwei Jahren kann zusammengelegt werden
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: k.A.
Zweck der Bildungsfreistellung: Berufliche oder politische Weiterbildung

Mecklenburg-Vorpommern

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr. Der Anspruch von mehreren Jahren kann zusammengelegt werden
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: k.A.
Zweck der Bildungsfreistellung: Berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung

Niedersachsen

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende (außer Beamte)
Dauer der Bildungsfreistellung: k.A.
Informierung des Arbeitgebers: 4 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: k.A.
Zweck der Bildungsfreistellung: Allgemeine, berufliche oder politische Weiterbildung

NRW

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten
Dauer der Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr. In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten kein Anspruch auf Bildungsfreistellung
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Zweck der Bildungsfreistellung: Berufliche und politische Weiterbildung

Rheinland-Pfalz

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren. Auszubildende haben einen Anspruch auf 3 Tage Bildungsfreistellung
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: 24 Monaten Betriebszugehörigkeit
Zweck der Bildungsfreistellung: Berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung

Saarland

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 6 Tage pro Jahr. Davon muss die Hälfte seitens des Arbeitnehmers in Form von regulärem Urlaub eingebracht werden.

Der Anspruch von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden.
Informierung des Arbeitgebers: 8 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: k.A.
Zweck der Bildungsfreistellung: Allgemeine, berufliche oder politische Weiterbildung

Sachsen

Anspruchsgruppe: Kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz
Dauer der Bildungsfreistellung:
Informierung des Arbeitgebers:
Anspruch nach:
Zweck der Bildungsfreistellung:

Sachsen-Anhalt

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten
Dauer der Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr. Der Anspruch von zwei Jahren kann zusammengefasst werden.
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: k.A.
Zweck der Bildungsfreistellung: k.A.

Schleswig-Holstein

Anspruchsgruppe: Alle Beschäftigten und Auszubildende
Dauer der Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr
Informierung des Arbeitgebers: 6 Wochen vor Antritt
Anspruch nach: 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Zweck der Bildungsfreistellung: Allgemeine, berufliche oder politische Weiterbildung

Thüringen

Anspruchsgruppe: Kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz
Dauer der Bildungsfreistellung:
Informierung des Arbeitgebers:
Anspruch nach:
Zweck der Bildungsfreistellung: