Reiserücktrittsversicherung für die Sprachreise
Müssen Sie aus besonderen Gründen bereits vor Reiseantritt von Ihrer Sprachreise zurücktreten, so übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen. (z.B. Stornogebühren)Die Rücktrittsgründe sind im Versicherungsvertrag genau definiert. Sie umfassen i.d.R. Fälle wie Krankheit, Unfall und Tod des Versicherungsnehmers oder eines nahen Angehörigen. Auch Gründe wie Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit können vertraglich vereinbart werden.
Die Kosten eines Reiserücktritts auf Grund einer bestehenden Erkrankung sind durch eine Reiserücktrittsversicherung üblicherweise nicht abgedeckt.
Vor Reiseantritt sollten Sie sich ernsthaft Gedanken über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung machen.
Insbesondere für Reisegruppen (z.B. Familien) ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung interessant, da bei mehren Reisenden das Risiko eines notwendigen Rücktritts deutlich erhöht ist.
