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Wichtige Versicherungen für Sprachreisen

Reiserücktrittsversicherung für die Sprachreise

Müssen Sie aus besonderen Gründen bereits vor Reiseantritt von Ihrer Sprachreise zurücktreten, so übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen. (z.B. Stornogebühren)

Die Rücktrittsgründe sind im Versicherungsvertrag genau definiert. Sie umfassen i.d.R. Fälle wie Krankheit, Unfall und Tod des Versicherungsnehmers oder eines nahen Angehörigen. Auch Gründe wie Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit können vertraglich vereinbart werden.

Die Kosten eines Reiserücktritts auf Grund einer bestehenden Erkrankung sind durch eine Reiserücktrittsversicherung üblicherweise nicht abgedeckt.

Vor Reiseantritt sollten Sie sich ernsthaft Gedanken über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung machen.

Insbesondere für Reisegruppen (z.B. Familien) ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung interessant, da bei mehren Reisenden das Risiko eines notwendigen Rücktritts deutlich erhöht ist.

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Bitte beachten Sie, dass die Reiserücktrittsversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beantragt werden muss!

Auslandskrankenversicherung für Sprachreisen

Viele Versicherte verlassen sich bei Sprachreisen ins Ausland auf den Schutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten für Behandlung und Medikamente aber nur

a) bei Reisen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. (Europäische Krankenversicherungskarte)

b) wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Bei Reisen in alle anderen Länder ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung notwendig.

Trotzdem ist auch in den beiden o.g. Fällen Vorsicht geboten, denn nicht immer werden alle Kosten übernommen. Insbesondere die Kosten eines Krankenrücktransportes aus dem Ausland nach Deutschland werden von den gesetzlichen Versicherungen nicht abgedeckt.

Vor Antritt einer Auslandsreise sollten sich Reisende also ernsthaft Gedanken über den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung machen.

Im Falle einer akuten Erkrankung übernimmt diese dann i.d.R. die Kosten für Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalt, notwenige Operationen und Krankenrücktransport.

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Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht die Inanspruchnahme von Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Lichtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz.


Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz


Zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes, müssen Reisende in die o.g. Staaten über eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHCI) verfügen.
Die Karte erhalten gesetzlich Versicherte kostenlos von Ihrer Krankenkasse.

Sie kann bei vielen Krankenkassen auch online bei Eingabe der Mitgliedsnummer und weiterer personenbezogener Daten angefordert werden.

Umfang des Versicherungsanspruchs

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen nach den jeweiligen nationalen Vorgaben des Reiselandes.

Sie sollten trotzdem stets den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ernsthaft in Betracht ziehen, da

a) Probleme bei der Akzeptanz der Europäischen Krankenversicherungskarte nicht auszuschließen sind. Ein mögliches Problem kann in diesem Zusammenhang z.B. darin bestehen, dass die Krankenkasse auf Grund überhöhter Gebührensätze nicht alle angefallenen Kosten übernimmt.

b) die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten eines Krankenrücktransportes aus dem Ausland nach Deutschland nicht übernehmen.


Weiterführende Informationen über den Umfang des Versicherungsschutzes im Ausland finden sie auf den Seiten der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland)

Auslandskrankenschein für eine Sprachreise

Ein Auslandskrankenschein ermöglicht die Inanspruchnahme von Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen in allen Staaten mit denen die BRD ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) geschlossen hat.

Seit März 2010 hat Deutschland mit folgenden Staaten ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung:


  • Bosnien und Herzegowina
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Tunesien

Umfang des Versicherungsanspruchs

Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt vom jeweiligen nationalen Recht des Reiselandes ab. Sie sollten stets den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ernsthaft in Betracht ziehen, da

a) sie je nach Reiseland u.U. mit einer deutlich höheren Kostenbeteiligung rechnen müssen als in Deutschland.

b) die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten eines Krankenrücktransportes aus dem Ausland nach Deutschland nicht übernehmen.


Weiterführende Informationen über den Umfang des Versicherungsschutzes im Ausland finden sie auf den Seiten der
DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland)

Visum und Versicherung im Rahmen einer Sprachreise nach Russland

Eine kostenlose medizinische Soforthilfe ist in Russland durch den Staat garantiert. Sie werden jedoch eine private Krankenversicherung benötigen, um ein Visum zu erhalten.
Es ist aber auch möglich, dass die Versicherungsgesellschaft, bei der Sie versichert sind, in die Liste der Russischen Botschaft in Ihrem Land eingetragen ist. Dann benötigen Sie keine Zusatzversicherung.