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Spanien - Infos zum Land und Visa für Sprachreisen

Info
Spanien

Basisdaten Spanien

Ländername Königreich Spanien
Hauptstadt Madrid
Landessprache Spanisch
Währung Euro
Religionen über 90% römisch-katholisch
Bevölkerung 46.1 Millionen
Fläche 505.990 qkm
BIP pro Kopf 23.832 Euro (2008)

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

WHO
UNESCO
Vereinte Nationen
OECD
IWF
Weltbank
Europarat
NATO
EG
WEU

Quelle: Auswärtiges Amt

Klima in Spanien


Das Klima in Spanien, Madrid für Sprachreisen

Das Klima in Spanien, Malaga für Sprachreisen

Das Klima in Spanien, Barcelona für Sprachreisen

Einreise- und Visabestimmungen

Grundsätzlich besteht Visumspflicht für alle ausländischen Staatsangehörigen, die nach Spanien einreisen möchten.

a) Bürger aus Schengen-Ländern* (u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind von der Visumspflicht befreit.

b) Staaten, deren Bürger für einen Kurzaufenthalt* in Spanien kein Visum benötigen.

Andorra
Antigua und Barbuda
Argentinien
Australien
Bahamas
Barbados
Brasilien
Brunei
Chile
Costa Rica
El Salvador
Guatemala
Honduras
Hong Kong
Israel
Japan
Kanada
Kroatien
Macao
Mazedonien
Malaysia
Mauritius
Mexiko
Monaco
Montenegro
Nicaragua
Panama
Paraguay
Saint Kitts and Nevis
San Marino
Serbien
Seychellen
Singapur
Süd-Korea
USA
Uruguay
Venezuela


c) Ausländische Staatsangehörige, die über ein Schengen-Visum* verfügen, dürfen unter Berücksichtigung der Gültigkeit und des Zweck des Visums für einen Kurzaufenthalt* nach Spanien einreisen.

d) Ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung eines Staates besitzen, der Vollanwender des Schengener-Besitzstandes ist, dürfen ohne Visum für einen Kurzaufenthalt* nach Spanien einreisen.

Reisedokumente (deutsche Staatsangehörige)

Jeder Deutsche, der einen
- Gültigen, vorläufigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass
- Gültigen Personalausweis
- Gültigen vorläufigen Personalausweis
besitzt, kann nach Spanien einreisen.

Adressen

Weiterführende Informationen zu Visa und Aufenthaltsbestimmungen finden sie auf den Seiten der spanischen Botschaft oder konsularischen Vertretung ihres Landes:

Spanische Botschaft (Berlin)
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 254 00 70
Fax: 49 30 257 99 557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
http://www.maec.es/subwebs/Embajadas/Berlin/al/home/Paginas/Home.aspx

Spanisches Generalkonsulat (Bern)
Marienstrasse 12
3005 Bern
Tel.: (+41) (0) 31 356 22 20
Fax: (+41) (0) 31 356 22 21
E-Mail: cog.berna@mae.es

Spanische Botschaft (Wien)
Argentinierstraße 34
1040 Wien
Tel.: +43 1 505 57 88 – 0
Fax: +43 1 505 57 88 – 125
E-Mail: embespat@mail.mae.es
http://www.maec.es/subwebs/Embajadas/Viena/al/home/Paginas/Home%20Viena_al.aspx

Sonstige Informationen

*Kurzaufenthalt: max. 90 Tage innerhalb eines halben Jahres.

*Schengen-Visum: Wird einer Person ein Visum durch einen Staat ausgestellt, der Vollanwender des Schengener-Besitzstandes ist, so darf er mit diesem Visum auch in alle anderen Staaten einreisen, die ebenfalls Vollanwender des Schengener-Besitzstandes sind.

*Schengen-Länder: Das Schengen-Abkommen regelt die Freizügigkeit innerhalb aller Staaten der EU sowie Islands, Norwegens und der Schweiz.

Vollanwender des Schengen-Besitzstandes:
Portugal
Spanien
Italien
Frankreich
Malta
Schweiz
Österreich
Niederlande
Belgien
Dänemark
Norwegen
Schweden
Finnland
Lettland
Litauen
Estland
Tschechien
Slowakei
Griechenland
Slowenien
Deutschland
Polen
Bulgarien
Island
Luxemburg
Ungarn

Anwender des Schengen-Besitzstandes, aber kein Wegfall der Grenzkontrollen:
Irland, Großbritannien

Trotz Vollmitgliedschaft in der EU nur teilweise Anwendung des Schengen-Besitzstandes:
Rumänien, Bulgarien

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Lingoschools übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Information. Wir empfehlen daher grundsätzlich sich, selbst bei der spanischen Botschaft oder konsularischen Vertretung ihres Landes über die aktuellen Einreise- und Visabestimmungen zu erkundigen.



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