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Info Spanien
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Basisdaten Spanien
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Ländername
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Königreich Spanien
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Hauptstadt
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Madrid
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Landessprache
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Spanisch
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Währung
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Euro
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Religionen
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über 90% römisch-katholisch
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Bevölkerung
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46.1 Millionen
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Fläche
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505.990 qkm
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BIP pro Kopf
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23.832 Euro (2008)
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Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
WHO
UNESCO
Vereinte Nationen
OECD
IWF
Weltbank
Europarat
NATO
EG
WEU
Quelle: Auswärtiges Amt
Klima in Spanien
Einreise- und Visabestimmungen
Grundsätzlich besteht Visumspflicht für alle ausländischen Staatsangehörigen, die nach Spanien einreisen möchten.
a) Bürger aus Schengen-Ländern* (u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind von der Visumspflicht befreit.
b) Staaten, deren Bürger für einen Kurzaufenthalt* in Spanien kein Visum benötigen.
c) Ausländische Staatsangehörige, die über ein Schengen-Visum* verfügen, dürfen unter Berücksichtigung der Gültigkeit und des Zweck des Visums für einen Kurzaufenthalt* nach Spanien einreisen.
d) Ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung eines Staates besitzen, der Vollanwender des Schengener-Besitzstandes ist, dürfen ohne Visum für einen Kurzaufenthalt* nach Spanien einreisen.
Reisedokumente (deutsche Staatsangehörige)
Jeder Deutsche, der einen
- Gültigen, vorläufigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass
- Gültigen Personalausweis
- Gültigen vorläufigen Personalausweis
besitzt, kann nach Spanien einreisen.
Adressen
Weiterführende Informationen zu Visa und Aufenthaltsbestimmungen finden sie auf den Seiten der spanischen Botschaft oder konsularischen Vertretung ihres Landes:
Spanische Botschaft (Berlin)
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 254 00 70
Fax: 49 30 257 99 557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
http://www.maec.es/subwebs/Embajadas/Berlin/al/home/Paginas/Home.aspx
Spanisches Generalkonsulat (Bern)
Marienstrasse 12
3005 Bern
Tel.: (+41) (0) 31 356 22 20
Fax: (+41) (0) 31 356 22 21
E-Mail: cog.berna@mae.es
Spanische Botschaft (Wien)
Argentinierstraße 34
1040 Wien
Tel.: +43 1 505 57 88 – 0
Fax: +43 1 505 57 88 – 125
E-Mail: embespat@mail.mae.es
http://www.maec.es/subwebs/Embajadas/Viena/al/home/Paginas/Home%20Viena_al.aspx
Sonstige Informationen
*Kurzaufenthalt: max. 90 Tage innerhalb eines halben Jahres.
*Schengen-Visum: Wird einer Person ein Visum durch einen Staat ausgestellt, der Vollanwender des Schengener-Besitzstandes ist, so darf er mit diesem Visum auch in alle anderen Staaten einreisen, die ebenfalls Vollanwender des Schengener-Besitzstandes sind.
*Schengen-Länder: Das Schengen-Abkommen regelt die Freizügigkeit innerhalb aller Staaten der EU sowie Islands, Norwegens und der Schweiz.
Vollanwender des Schengen-Besitzstandes:
Anwender des Schengen-Besitzstandes, aber kein Wegfall der Grenzkontrollen:
Irland, Großbritannien
Trotz Vollmitgliedschaft in der EU nur teilweise Anwendung des Schengen-Besitzstandes:
Rumänien, Bulgarien
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Lingoschools übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Information. Wir empfehlen daher grundsätzlich sich, selbst bei der spanischen Botschaft oder konsularischen Vertretung ihres Landes über die aktuellen Einreise- und Visabestimmungen zu erkundigen.