1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lingoschools gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle laufenden und künftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden über die Vermittlung von Sprachreisen, sofern Lingoschools nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen bestätigt hat. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lingoschools ausdrücklich an. Nebenabreden und nachträgliche änderungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Lingoschools verbindlich. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Lingoschools ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn Lingoschools auf Korrespondenz Bezug nimmt, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Bedingungen. Andere Bedingungen sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn Lingoschools sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. In diesem Fällen gelten die Geschäftsbedingungen von Lingoschools ergänzend.
1.3 Lingoschools ist berechtigt, Daten des Kunden, welche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Lingoschools verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Daten lediglich zu eigenen Zwecken zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.
2. Vermittlungstätigkeit
2.1 Lingoschools ist ausschließlich als Vermittler von Sprachreiseleistungen zwischen dem Kunden und der Sprachschule/dem Sprachreiseveranstalter tätig. Lingoschools handelt dabei ausnahmslos im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters.
2.2 Bei Zustandekommen einer Buchung kommt der Vertrag über die gebuchten Sprachreiseleistungen (Transport, Unterkunft, Sprachkurs, Aktivitäten etc.) ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Sprachschule/dem jeweiligen Sprachreiseveranstalter zustande. Lingoschools wird nicht Partei dieses Vertragsverhältnisses. Die Durchführung der gebuchten Sprachreiseleistungen obliegt ausschließlich der betreffenden Sprachschule/dem betreffenden Sprachreiseveranstalter und gehört ausdrücklich nicht zu den Vertragspflichten von Lingoschools. Die Vertragspflichten von Lingoschools gegenüber dem Kunden beschränken sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Sprachreiseleistungen.
2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Lingoschools und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Sprachreiseleistungen erbracht werden. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der jeweiligen Sprachschule/dem jeweiligen Sprachreiseveranstalter finden die Allgemeinen Geschäfts- und/oder anderweitigen Reisebedingungen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters Anwendung. Sollten die anwendbaren Bedingungen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters dem Kunden nicht vorliegen, werden sie ihm – soweit vorrätig – von Lingoschools unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Soweit Leistungen ausländischer Sprachschulen/Sprachreiseveranstalter vermittelt werden, kann auf diese Verträge auch ausländisches Recht anwendbar sein. Es obliegt allein dem Kunden, sich die erforderlichen diesbezüglichen Informationen und Kenntnisse zu verschaffen.
3. Angebot, Vertragsabschluss
3.1 Das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages (Vermittlungsauftrag) erfolgt durch den Auftrag an Lingoschools, eine auf dem Online-Vermittlungsportal im Namen und im Auftrag der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters angebotene Sprachreiseleistung für diesen zu buchen. Der Kunde kann den Vermittlungsauftrag schriftlich durch Brief oder Telefax, (fern-)mündlich oder über unseren Online-Dienst erteilen. Alle Vermittlungsaufträge sind für den Kunden verbindlich. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Annahme seines Vermittlungsauftrags durch Lingoschools. Lingoschools behält sich die Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden ausdrücklich vor.
3.2 Ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Lingoschools kommt erst und nur dann zustande, wenn Lingoschools den Vermittlungsauftrag des Kunden durch entsprechende Buchungsbestätigung vorbehaltlos annimmt. Für die Form der Buchungsbestätigung gilt Ziff. 3.1 Satz 2 entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich – auch in Bezug auf exakte Namensübereinstimmung – zu überprüfen und Lingoschools innerhalb von zwei Arbeitstagen nach ihrem Zugang über Abweichungen oder Unvollständigkeiten im Vergleich zu seinem Buchungsauftrag zu unterrichten. Bei im Sinne des vorstehenden Satzes 3 verspäteten Anzeigen kann der Kunde aus einer etwaigen Abweichung und/oder Unvollständigkeit keine Rechte mehr gegen Lingoschools herleiten.
3.3 Der Vermittlungsvertrag wird durch Lingoschools archiviert. Auf Wunsch kann dieser eingesehen werden.
3.4 Lingoschools weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, keinen Einfluss auf die Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Sprachreisevertrags durch die jeweilige Sprachschule/den jeweiligen Sprachreiseveranstalter zu haben. Die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss des Sprachreisevertrags liegt im ausschließlichen Ermessen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters. In Bezug auf den Sprachreisevertrag bestehende Sonderwünsche des Kunden wird Lingoschools umgehend an die jeweilige Sprachschule/den jeweiligen Sprachreiseveranstalter mit der Bitte um Prüfung weiterleiten. Die Erfüllung derartiger Sonderwünsche steht im ausschließlichen Ermessen der jeweiligen Sprachschule des jeweiligen Sprachreiseveranstalters. Soweit möglich und zumutbar, wird Lingoschools dem Kunden im Rahmen solcher Sonderwünsche behilflich sein.
4. Mangelhafte Erbringung von Sprachreiseleistungen, fehlerhafte Angaben zu Sprachreiseleistungen, Verfügbarkeit
4.1 Lingoschools übernimmt keine Garantie und haftet gegenüber dem Kunden auch nicht für die mangelfreie und ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Sprachreiseleistung durch die jeweilige Sprachschule/den jeweiligen Sprachreiseveranstalter. Aus der mangelhaften Erbringung der gebuchten Sprachreiseleistung durch die jeweilige Sprachschule/den jeweiligen Sprachreiseveranstalter stehen dem Kunden Ansprüche welcher Art auch immer gegen Lingoschools nicht zu.
4.2 Sämtliche Angaben zu den auf „Lingoschools.com“ vorgestellten Sprachreiseleistungen beruhen auf den Informationen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters und sind frei und unverbindlich. Lingoschools hat keine Möglichkeit und ist daher nicht dazu verpflichtet, die Informationen der Sprachschulen und Sprachreiseveranstalter – insbesondere hinsichtlich der Qualität der Sprachschulen (Lage, Ausstattung etc.) und Sprachkurse (Länge und Anzahl der Unterrichtseinheiten, Gruppengrößen etc. - auf Richtigkeit zu überprüfen. Lingoschools übernimmt gegenüber dem Kunden ausdrücklich keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität dieser Angaben. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, welche auf dem Online-Vermittlungsportal zur Verfügung gestellt werden und als von Dritten stammend gekennzeichnet sind.
4.3 Sämtliche auf Lingoschools.com vorgestellten Sprachreiseleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Lingoschools haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Verfügbarkeit der jeweiligen Sprachreise zum Zeitpunkt ihrer Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Sprachreise durch die jeweilige Sprachschule/den jeweiligen Sprachreiseveranstalter.
4.4 Von den Regelungen der Ziffern 4.1 bis 4.3 ausgenommen ist die Haftung von Lingoschools für eigene Pflichtverletzungen im Rahmen der dem Kunden vertraglich geschuldeten Vermittlungsleistungen.
5. Haftung
5.1 Lingoschools haftet für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die nachfolgenden Regelungen finden auf solche Schäden keine Anwendung.
5.2 Im übrigen sind die Haftung von Lingoschools wegen Pflichtverletzungen und die außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehendem Absatz 2 gilt nicht, falls und soweit die Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch Lingoschools die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Verletzung sog. „Kardinalpflichten“ oder „vertragswesentlicher Pflichten“) und somit die Haftungsbeschränkung zu einer Aushöhlung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden führen würde. Dies ist der Fall, wenn durch die Haftungsbeschränkung solche Rechte des Kunden weggenommen oder eingeschränkt würden, welche der Vermittlungsvertrag nach seinem Inhalt und Zweck ihm gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
5.4 Bei Vermittlungsverträgen mit privaten Kunden ist die Haftung von Lingoschools für einfache Fahrlässigkeit – außer in den Fällen von Ziff. 5.1 – auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung Lingoschools bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gilt die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehendem Satz 1 für die Haftung von Lingoschools für einfache und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Sätzen 1 und 2 gilt insbesondere auch für die Haftung von Lingoschools für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
5.5 Gegen Lingoschools gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren im Fall der Haftung für einfache Fahrlässigkeit innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist, spätestens jedoch ab Beendigung der betreffenden Vermittlungstätigkeit.
5.6 Die Regelungen der Ziff. 5.1 bis 5.5 gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Lingoschools. Die Regelungen der Ziff. 5.1 bis 5.4 in Verbindung mit vorstehendem Satz 1 gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
5.7 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden nicht verbunden.
5.7 Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
6. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Lingoschools an Dritte ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag sowie solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung.
7. Zahlung des Reisepreises
7.1 Nach Zustandekommen des Vertrags über die gebuchten Sprachreiseleistungen erhält der Kunde die Rechnung direkt von der betreffenden Sprachschule/dem betreffenden Sprachreiseveranstalter. Die Zahlungsbedingungen sind in Ermangelung abweichender einzelvertraglicher Vereinbarungen zwischen der betreffenden Sprachschule/dem betreffenden Sprachreiseveranstalter und dem Kunden entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Sprachschule/des betreffenden Sprachreiseveranstalters geregelt, welche auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts beruhen. Der an die betreffende Sprachschule/den betreffenden Sprachreiseveranstalter zu zahlende Betrag richtet sich dabei nach Umfang und Art der vom Kunden gebuchten Sprachreiseleistungen.
7.2 Zahlungen des Kunden auf den von der betreffenden Sprachschule/dem betreffenden Sprachreiseveranstalter in Rechnung gestellten Reisepreis haben gemäß den Zahlungsbedingungen der betreffende Sprachschule/des betreffenden Sprachreiseveranstalters zu erfolgen. Lingoschools ist in jedem Fall zur Annahme von Zahlungen des Kunden auf den von der betreffenden Sprachschule/dem betreffenden Sprachreiseveranstalter in Rechnung gestellten Reisepreis nicht berechtigt. Reisepreiszahlungen des Kunden nimmt Lingoschools daher nicht entgegen. Eine zusätzliche Buchungs- und/oder Vermittlungsgebühr zugunsten von Lingoschools fällt nicht an.
8. Umbuchungen und Storni
8.1 Umbuchungen und Stornierungen können vom Kunden über Lingoschools schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer durch Brief oder Telefax oder per eMail an bookings@lingoschools.com vorgenommen werden. Die genauen Voraussetzungen und Modalitäten für eine Umbuchung oder Stornierung richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters. Auf die Allgemeinen Geschäfts- und/oder anderweitigen Reisebedingungen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters wird ausdrücklich verwiesen. Sollten diese dem Kunden nicht vorliegen, werden sie ihm von Lingoschools auf Anfrage – soweit vorrätig- unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
8.2 Nachdem Lingoschools eine Stornierung vom Kunden erhalten hat, wird diese an die betreffende Sprachschule/den betreffenden Sprachreiseveranstalter zur Prüfung weitergeleitet. Der Kunde erhält daraufhin eine schriftliche Rückbestätigung von der Sprachschule/dem Sprachreiseveranstalter per Telefax oder eMail. Lingoschools weist darauf hin, dass in Abhängigkeit von den Bedingungen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters im Falle von Stornierungen – gleichfalls bei unterlassenen Stornierungen und Nichtantritt der gebuchten Sprachreise (sog. „no-show-Gebühr“) – Stornogebühren in Höhe von bis zu 100 % des Reisepreises anfallen können. Die genauen Beträge und Regelungen sind wie folgt definiert:
>45 Tage vor Reisebeginn: 25% des gesamten Reisepreises 45 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 30% des gesamten Reisepreises 30 bis 16 Tage vor Reisebeginn: 50% des gesamten Reisepreises 15 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 80% des gesamten Reisepreises 3 Tag vor Reisebeginn oder danach: 100% des gesamten Reisepreises
8.3 Eine Umbuchung einer bereits gebuchten und bestätigten Sprachreiseleistung ist grundsätzlich nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig Neubuchung einer anderen Leistung möglich. Etwas anderes gilt nur, wenn die einschlägigen Bedingungen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters abweichende Bestimmungen enthalten oder abweichende zwingende gesetzliche Vorgaben bestehen.
9. Allgemeine Schulbedingungen
9.1 Optional wird in der Regel eine Abholung vom Flughafen angeboten. Detaillierte Fluginformationen müssen rechtzeitig vor Anreise an die Schule weitergeleitet werden.
9.2 Die Sprachschule behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl eine reduzierte Anzahl von Einzel- oder Minigruppen-Lektionen anstelle der gebuchten Gruppenkurs-Lektionen anzubieten.
9.3 An lokalen und nationalen Feiertagen sowie an Samstagen und Sonntagen findet - sofern nichts anderes vermerkt - kein Unterricht statt. Der dadurch ausfallende Unterricht wird nicht zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt und auch nicht erstattet.
10. Visa, Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der für seine Person zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen sowie die Beachtung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen und Empfehlungen, insbesondere der in- und ausländischen Ein- und Reisebestimmungen, Gesundheits- und Impfschutzvorschriften, Devisen, Pass- und Visabestimmungen. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher sonstiger Reisedokumente.
10.2 Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt Lingoschools dem Kunden auf Anfrage nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft. Eine Gewähr und/oder Garantie für gemäß vorstehendem Satz 1 erteilte Auskünfte wird von Lingoschools nicht übernommen. Lingoschools weist darauf hin, dass geltende gesetzliche oder behördliche Bestimmungen jederzeit geändert werden können. Dem Kunden wird empfohlen, vor Erteilung des Buchungsauftrags und ggf. nochmals rechtzeitig vor Reisebeginn selbst bei den zuständigen Behörden/Institutionen die relevanten erforderlichen Informationen einzuholen. Auch muss beachtet werden, dass die Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen.
10.3 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktritts-/Stornokosten, welche aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften und/oder Zurückweisung der Person des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von Lingoschools. Dasselbe gilt in Bezug auf etwaige Kosten für Visa und Gebühren.
11. Versicherungen
Falls nicht in den einschlägigen Bedingungen der jeweiligen Sprachschule/des jeweiligen Sprachreiseveranstalters ausdrücklich anders geregelt, ist in den Reisepreisen keine Art von Versicherung enthalten. Lingoschools empfiehlt allen Kunden den Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland, einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Reisegepäckversicherung.
12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lingoschools behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern/zu ergänzen bzw. zu erneuern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung an und/oder Begründung gegenüber dem Kunden besteht. Auf dem Online-Vermittlungsportal von Lingoschools wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem Geltungszeitpunkt bereit gehalten. Mit der Weiternutzung des Online-Vermittlungsportals erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den jeweiligen Änderungen.
13. Höhere Gewalt
13.1 Jede Partei des Vermittlungsvertrages wird von der Haftung für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, falls die Nichterfüllung oder die Verzögerung auf einem Ereignis höherer Gewalt beruhen. Dementsprechend entfallen die diesen Verpflichtungen gegenüberstehenden Verpflichtungen der anderen Partei. Die Befreiung von den vertraglichen Verpflichtungen gilt für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt.
13.2 Als Ereignis höherer Gewalt gelten sämtliche von außen her einwirkenden Ereignisse und/oder Umstände, welche außerhalb des Einflussbereichs der betreffenden Partei liegen, von dieser auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt nicht vermieden werden können und eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der betroffenen Partei verursachen. Zu solchen „Ereignissen oder Umständen“ gehören insbesondere Eingriffe durch Gesetz oder behördliche Anordnungen, Krieg, Revolution oder Aufruhr, Flugentführungen und Terroranschläge sowie Naturkatastrophen. Streiks, Aussperrungen und/oder Arbeitskämpfe gelten als Ereignisse höherer Gewalt, wenn die betroffene Partei sie nicht durch eine rechtswidrigen Handlung verschuldet hat und sofern und solange die betroffene Partei ihre Beilegung nur unter für sie unzumutbaren Bedingungen erreichen kann. Als höhere Gewalt gelten auch solche Ereignisse oder Umstände, welche bei übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags beauftragten Dritten zu Leistungshindernissen führen und diesen nicht zu vertreten sind.
13.3 Sieht sich Lingoschools in der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen Vermittlungsleistungen – gleich aus welchem Grund – behindert, so ist dies dem Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, hat Lingoschools dies dem Kunden schriftlich – ggf. auch in elektronischer Form – mitzuteilen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
14.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Lingoschools.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vermittlungsvertrag ist der Sitz von Lingoschools, wenn der Kunde Kaufmann oder ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO ist. Sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Lingoschools. Lingoschools ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 jedoch auch berechtigt, den Kunden an einem abweichenden gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
14.4 Die Beziehung zwischen Lingoschools und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Regelungen des internationalem Privatrechts.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung bzw. den unwirksamen Teil einer Bestimmung durch eine wirksame, der unwirksamen in gleicher Zielsetzung möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt entsprechend für tatsächlich undurchführbare Bestimmungen und Regelungslücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.